1889, Deutsches Reich, Fernsprechschein 50 Pf. schwarz auf rosa, No. 47, „für die einmalige Benutzung des Fernsprechers“. Im Gegensatz zu den wenigen sonst bekannten Stücken dieser Serie ist das vorliegende Stück völlig ungebraucht! Normalerweise wurden die Scheine am Schalter erworben und für die einmalige Nutzung unmittelbar verwendet. Telefonkarten mit Guthaben zum schrittweise abtelefonieren erschienen in Deutschland erst rund 100 Jahre später. Die frühen Fernsprechscheine wurden in kleinen Blöcken, ähnlich wie bei Fahrkarten, aufgelegt und einzeln rausgezogen. Sie wurden bei Benutzung an einer oder auch an beiden unteren Ecken zum Zeichen der Entwertung abgeschnitten oder abgerissen, zum Teil auch rückseitig abgestempelt. Es war somit nicht üblich, unbenutzte Fernsprechscheine aus dem Amt mitzunehmen, da sie nur vor Ort verwendet werden konnten. Deswegen sind ungebrauchte Exemplare öffentlich nicht bekannt. Dies änderte sich erst später zum Beispiel bei den Telefonbillets aus Bayern, welche später auch in Bögen abgegeben wurden bzw. in Abonnementsheften erhältlich waren. Der Michel-Katalog setzt keine Katalognotierung für ein solches Stück an. Eine wirkliche Rarität für die große Marken- oder Ganzsachensammlung von Deutschland