1948-1953, BRD-SAARLAND, POST ZUM AUSLANDSTARIF - zwischen dem 1.5.1948 und dem 1.7.1955 galten für den Postverkehr zwischen dem Saarland und dem "übrigen Deutschland" Auslandsgebühren. Während in der SBZ / DDR offiziell weiter der Inlandstarif praktiziert wurde, "finanzierte" Westdeutschland in einer geringen Zahl Belege nach, die vom Absender zum Inlandstarif nach dem Saarland freigemacht worden waren. Kenntlich sind diese durch zusätzliche Abstempelung der Nachfrankierung, z.B. Auslandsstelle Frankfurt, "Nachträglich Freigemacht" oder normaler Tagesstempel mit späterem Datum. Die Sammlung hierzu enthält 12 Belege mit Nachfrankaturen, sechs weitere mit Nachporto und sieben mit Auslandsporto, darunter ein Eilboten-R-Brief aus Kassel nach Saarbrücken. Da aus einer Firmenkorrespondenz, Belege oft mit Randlochung bzw. etwas beschnitten. Dazu ein Artikel aus der DBZ 19/1983. Vgl. Abbildungen im Netz.