1874, Postanweisungs-Umschlag 7 Kreuzer blau mit einer Anweisung über 5 Mark, entwertet mit K1 "LANGENSCHEMMERN 12 11 75" und nach Stuttgart mit rückseitig entsprechendem Ankunftstempel gelaufen. Laut Fotoattest Heinrich BPP ist der Umschlag in allen Teilen echt, links geringe Patina, im Übrigen einwandfrei. Mit 7 Kr. bzw. 20 Pfg, portogerechte Postanweisung innerhalb Württembergs über den Betrag von 5 M. (10 Pf. Briefporto und 10 Pf. Gebühr für Beträge bis 100 M.). Bis zum 30.06.1876 war der Aufbrauch von 7 Kr.-Ganzsachen zulässig. Speziell aus Langenschemmern sind einige wenige solche Verwendungen nach dem 30.06.1875 bekannt geworden. Gemäß den Bestimmungen verblieben Postanweisungen im Besitz der Postverwaltung und wurden nach ihrer Verwendung nicht wieder an das Publikum ausgehändigt. Ausgesprochen seltener Gebrauch einer Kreuzer-Postanweisung in der Pfennigzeit!