1945, zwei Zahlungsanweisungen aus dem März bzw. April 1945 für das Gehalt zweier Soldaten in die damalige ”Ostmark”. In einem Fall war die Empfängerin schon vor Kriegsende unbekannt verzogen; die Rücksendung nach Erlangen erfolgte erst im Dezember 1946. Im zweiten Fall mußte der Empfänger erst eine ”Heimatberechtigung” vorlegen, also kein deutscher Staatsbürger sein und in Österreich wohnen. Diese Bescheinigungen liegen bei. Sehr gut erhaltene, zeitgeschichtlich interessante Belege!